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„Gelbe Tonne“ ersetzt ab 2025 den „Gelben Sack“
Abfuhrkalender 2025 wird wieder zugestellt
Mit der Einführung der Gelben Tonne endet die Ära der Entsorgung über Gelbe Säcke. Die Nutzung der Gelben Tonne hat den Vorteil, dass die Gelben Säcke nicht mehr von Nagern aufgerissen oder vom Wind verweht werden. Für die Gelbe Tonne wird seitens des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel auch keine Gebühr erhoben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Landkreis Mayen-Koblenz müssen sich, so PreZero zudem an die Umstellung auf das neue Sammelsystem gewöhnen, denn bisher konnten sie eine beliebige Anzahl Gelber Säcke mit Verpackungen befüllen. Abgesehen von sogenannten Großwohnanlagen, bei denen 1,1 Kubikmeter große Behälter aufgestellt werden, erhalten die Haushalte in den kommenden Wochen 240-Liter-Tonnen, die ab Januar 2025 – wie bei den Gelben Säcken gewohnt – alle drei Wochen geleert werden. Die Gelben Tonnen sollen ausschließlich mit lizenzierten Verkaufsverpackungen aus Aluminium, Kunststoff, Verbundstoffen und Weißblech befüllt werden. Die sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ – etwa das Küchensieb aus Kunststoff, das Sandkastenförmchen aus Plastik, die Klobrille oder die Bratpfanne – gehören nach wie vor in die Restmülltonne.
Für eine Eingewöhnungsphase ist es übrigens gestattet, weiterhin Gelbe Säcke neben die neuen Behälter zu stellen. „Zum Jahreswechsel fallen besonders viele Verpackungen an, deshalb drücken wir bis Ende Februar noch ein Auge zu“, ergänzt Tina Muth, Niederlassungsleiterin der PreZero Service Mitte-West.
Mit der Einführung der Gelben Tonne weist PreZero zudem noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass auf gar keinen Fall Elektrogeräte in die Behälter gelangen dürfen. Falsch entsorgte Batterien und Akkus verursachten quasi täglich Brände in Sortieranlagen oder Sammelfahrzeugen und bringen so Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Einsatzkräfte potentiell in Lebensgefahr.
Behälteränderungswünsche können ausschließlich über die Mailadresse service.lkmayenkoblenz.de@prezero.com angemeldet werden, dabei muss die Anzahl der im Haushalt lebenden Bewohner und eine schlüssige Begründung angegeben werden.
Weitere Informationen: Startseite | Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel