Informationen zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten automatisch Ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 31. Januar 2025.
Die Versendung von Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Freitag, dem 7. Februar 2025 erfolgen, da dem Wahlamt vorher noch keine Stimmzettel vorliegen. Wer nicht an der Urne wählen will, kann Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:
- per Mail an: wahlen@mendig.de oder
- ab 18. Januar 2025 online*
- oder persönlich im Rathaus der Verbandsgemeinde Mendig (Wahlbüro Raum 44)
Ab Montag, 10. Februar 2025, haben Sie außerdem die Möglichkeit, im Rathaus der Verbandsgemeinde Mendig zu wählen. Alternativ können Sie Ihren Wahlbrief jederzeit, spätestens jedoch bis zum Wahltag um 18 Uhr, in den Briefkasten der Verbandsgemeinde Mendig einwerfen oder zu den regulären Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro abgeben.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können erst ab dem 7. Februar 2025 versendet werden
- Am 30. Januar wird endgültig über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder die Zulassung von Wahlvorschlägen entschieden. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt werden.
- Die Stimmzettel gehen dem Briefwahlbüro in der VG-Verwaltung Mendig erst am Freitag, 7. Februar, zu. Deshalb ist ein Versand der Briefwahlunterlagen vorher nicht möglich.
- Damit die Briefwahlrückläufer rechtzeitig im Wahlbüro der VG Mendig eintreffen, sollten Briefwähler nach dem Erhalt der Unterlagen unmittelbar ihr Wahlrecht ausüben und den Wahlbrief zurücksenden. Der Einwurf in den Briefkasten der Deutschen Post sollte in jedem Fall spätestens am Mittwoch, 19. Februar erfolgen.
Wie kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis Ende Januar zu. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sind ein Formular und alternativ ein QR-Code zur Beantragung der Briefwahl. Die kann aber auch schriftlich oder mündlich bei der VG-Verwaltung beantragt werden. Der Antrag kann persönlich, formlos per Post oder per E-Mail gestellt werden; ein Antrag per Telefon ist nicht möglich. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.
Empfehlung zum Ablauf der Briefwahl
Es wird empfohlen für die Briefwahl den Zugang der automatischen Wahlbenachrichtigung per Post abzuwarten. Da die gedruckten Stimmzettel erst ab dem 7. Februar vorliegen, können Wahlhandlungen im Wahlbüro der VG-Verwaltung Mendig ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Das enge Zeittenster ergibt sich aus der kurzfristigen Terminierung und den Vorgaben der Bundes- und der Landeswahlleitung.
Wer bei der Beantragung auf die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen verzichtet hat, kann die Unterlagen ab dem 10. Februar 2025 vor Ort im Rathaus abholen. Bitte beachten: Neben den eigenen Briefwahlunterlagen können nur für maximal 4 weitere Personen Unterlagen mitgenommen werden, sofern eine Vollmacht (ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder in anderer schriftlicher Form) vorliegt.
Urnenwahl am 23. Februar 2025
Die Urnenwahl in Ihrem Wahllokal findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Hinweis
*vereinzelte Störungen bei der Briefwahl-Beantragung (OLIWA) über das Landesportal
Derzeit gibt es landesweit technische Störungen – insbesondere bei iPhone/iOS-Nutzer – bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über die Plattform OLIWA. Wie das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, können in einigen Fällen die erforderlichen Häkchen in den Kontrollkästchen nicht gesetzt werden. Es handelt sich um ein technisches Problem auf Landesebene, das hoffentlich bald behoben wird.
Betroffene Browser & Lösungen:
- Der Fehler tritt insbesondere beim Browser Safari auf aktuellen iOS-Geräten auf.
- In bestimmten Fällen können auch Firefox-Nutzer betroffen sein.
- Bitte versuchen Sie einen anderen Browser (z. B. Chrome oder Edge) oder nutzen Sie ein anderes Gerät.