Der
Stadtrat der Stadt Mendig hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am
28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 29.09.2020 vom Stadtrat
angenommen und die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 08.10.2020 bis 26.10.2020
statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In
der Sitzung am 24.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Weiterhin
wurde in dieser Sitzung die Einleitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Der
Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der Planurkunde selbst und ist im nachfolgenden,
unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.
Planungsinhalt
sind verschiedene Planänderungen, die in
die 3. Änderung aufgenommen werden. Dies sind die Umwidmung einer
Verkehrsfläche, Anpassungen der überbaubaren Flächen, Leitungsrechte sowie
Anpassungen in den Festsetzungen bezüglich der Stellplätze,
Mindestgrundstücksgrößen und Eingrünungen der Grundstücksgrenzen. Durch diese
Neufassung sollen zudem die erste Änderung (Anpassungen der überbaubaren
Flächen im Norden) und die Inhalte der zweiten Änderung (Festsetzung eines
Spielplatzes) in einer Planzeichnung zusammengeführt werden.
Das
Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die
Voraussetzungen sind gegeben.
Im
beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Erhebliche
Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar.
Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die
Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2
BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw.
ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Der
Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen, daneben die Begründung mit Anlagen (Allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls) liegt in der Zeit vom
17.12.2020 bis einschließlich
27.01.2021
bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 52),
während den Dienststunden:
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr
bis 16:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ab sofort kann man sich an o.g. Stelle zu o.g. Zeit
über die Planung informieren.
Zusätzlich sind die Unterlagen online abrufbar
unter:
www.mendig.de > Bürger > Bauen & Wohnen > Bebauungspläne > Bebauungspläne in laufenden
Verfahren
Ebenso können die Unterlagen über das zentrale
Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de
eingesehen werden.
Während
dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g.
Stelle vorgebracht werden.
Es
wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB.
Mendig den, 02.12.2020
gezeichnet -
Siegel -
Hans Peter
Ammel
Stadtbürgermeister