Bebauungsplan Am Hottenberg Rieden
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rieden Bebauungsplanverfahren „Am Hottenberg“ – 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB Der Rat der Ortsgemeinde Rieden hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Hottenberg“ (Teilbereiche der Waldstraße und Grabenstraße), eine vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich der Planung ist im aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt und ergibt sich aus der ursprünglichen Planurkunde selbst. Die Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB. Mit dieser vereinfachten Änderung sollen lediglich die textlichen Festsetzungen, überwiegend hinsichtlich der Baugestaltung, angepasst werden. Eine Anpassung ist unter anderem aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechung erforderlich. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB hat der Rat weiterhin beschlossen, das Auslegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Planänderung durchzuführen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen. Erhebliche Umweltbelange werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Unterlagen in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 13.04.2018 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 43), während den Dienststunden aus: - montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zusätzlich sind die Unterlagen online abrufbar unter:
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rieden
Bebauungsplanverfahren „Am Hottenberg“ – 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Ortsgemeinde Rieden hat in seiner Sitzung am 19.02.2018 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Hottenberg“ (Teilbereiche der Waldstraße und Grabenstraße), eine vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich der Planung ist im aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt und ergibt sich aus der ursprünglichen Planurkunde selbst.
Die Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB.
Mit dieser vereinfachten Änderung sollen lediglich die textlichen Festsetzungen, überwiegend hinsichtlich der Baugestaltung, angepasst werden. Eine Anpassung ist unter anderem aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechung erforderlich.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB hat der Rat weiterhin beschlossen, das Auslegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Planänderung durchzuführen.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Erhebliche Umweltbelange werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Unterlagen in der Zeit vom 12.03.2018 bis einschließlich 13.04.2018 zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 43), während den Dienststunden aus: - montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zusätzlich sind die Unterlagen hier abrufbar:
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Stelle vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rieden den, 23.02.2018 Ortsbürgermeister Andreas Doll
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