Aktienweg
Der
Stadtrat der Stadt Mendig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2014 den
Aufstellungsbeschluss gefasst. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fand
in der Zeit vom 09.12.2019 bis 23.12.2019 statt.
Der
Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der Planurkunde selbst und ist im
aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.
Planungsinhalt ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung von drei Wohngebäuden. Es wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das
Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a
BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen sind gegeben. Erhebliche
Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, daneben die Begründung mit Anlagen (Risikoanalyse Artenschutz) liegt in der Zeit vom
bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 52),
während den Dienststunden: Zusätzlich sind die Unterlagen hier online abrufbar. Ebenso können die Unterlagen über das zentrale
Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de
eingesehen werden. Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Stelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB. Mendig den, 31.07.2020
- Siegel - Hans Peter
Ammel |