Bebauungsplanverfahren Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung, 2. ÄnderungDer Rat der Stadt Mendig hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 beschlossen, einen Änderungsplan für den Bebauungsplan „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“ aufzustellen. Die Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB. Der
Geltungsbereich der Planung (gem. Aufstellungsbeschluss) entspricht dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“, 1. Änderung und ist im
aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.
Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung
möchte die Stadt Mendig insbesondere folgende Änderungen vorzunehmen:
Durch die angedachten Anpassungen soll eine Nachverdichtung von Flächen im Rahmen der Innenentwicklung und eine günstigere Grundstücksausnutzung erreicht werden. Das
Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt
werden. Die Voraussetzungen sind gegeben. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). In der Sitzung des Stadtrates am 09.06.2020 wurde die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“ unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Öffentlichkeit an den Planungsabsichten der Stadt Mendig beteiligt. Die
Unterlagen liegen in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 14.10.2020 bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 52),
während den Dienststunden: Die Unterlagen können zusätzlich hier eingesehen werden. Während der genannten Zeiten können Anregungen bei der o.g. Stelle vorgebracht werden. Mendig, den 28.08.2020 In Vertretung: - Siegel - Achim Grün |