Bebauungsplanverfahren
„Zwischen Vulkanstraße und Aktienweg“
ufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGBUnterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2
BauGB
Der
Rat der Stadt Mendig hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 beschlossen, für einen
Bereich am Ende der Vulkanstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Die
Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch).
Der
Geltungsbereich der Planung ist im aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan
dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Niedermendig, Flur 9 Teilbereiche der
Flurstücke 111/33, 109/1, 111/28 und das Flurstück 111/26.

Die
dort bereits bestehenden Gebäude sind in keinem zeitgemäßen Zustand. Daher ist
geplant, die alten Gebäude abzubrechen und an dieser Stelle drei Neubauten im
Wege eines Ersatzbaus zu errichten. Die derzeitige Planung sieht eine Bebauung
mit drei dreigeschossigen Wohnblöcken und insgesamt ca. 30 Wohneinheiten vor.
Das
Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt
werden. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind gegeben. Im
beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens
nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Erhebliche
Umweltbelange werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die
Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2
BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw.
ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB
(Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) abgesehen.
Nach
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom
11.06.2018 bis einschließlich 25.06.2018
die
Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 43), während den Dienststunden:
- montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zu
informieren.
Während
dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g.
Stelle vorgebracht werden.
Mendig den, 15.05.2018
Stadtbürgermeister
Ammel