B e k a n n t m a c h u n g
über die Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von
Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde
Mendig für das Haushaltsjahr 2018
Der
Verbandsgemeinderat Mendig wird in seiner nächsten Sitzungen über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Mendig und über die
Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes – Wasser- und Abwasserwerk - für das
Haushaltsjahr 2018 beraten und beschließen.
Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153) in der zurzeit geltenden Fassung wird der Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch
die Einwohner der Verbandsgemeinde Mendig bis zur Beschlussfassung verfügbar
gehalten.
Die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes und seinen Anlagen besteht während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis zum Tage der Beschlussfassung durch den
Verbandsgemeinderat im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mendig,
Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 17.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Wirtschaftspläne
des Eigenbetriebes – Wasser- und Abwasserwerk – der Verbandsgemeinde Mendig
besteht entsprechend den o. g. Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 53.
Im Zeitraum für das Verfügbarhalten können die Einwohner
der Verbandsgemeinde Mendig innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge
einreichen. Die Einreichungsfrist für Vorschläge beginnt am
Donnerstag, 23.11.2017, 08.00 Uhr
und endet am
Mittwoch, 06.12.2017, 16.00 Uhr
Die Vorschläge sind schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Verbandsgemeinde Mendig, Fachbereich Finanzen, Marktplatz 3, 56743
Mendig oder per email unter einzureichen.
Mendig, den 16.11.2017
Jörg Lempertz
Bürgermeister