B e k a n n t m a c h
u n g
über die Möglichkeit
der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zum Wirtschaftsplan des
Zweckverbandes
Zentralkläranlage Mendig 2020
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig wird in
ihrer nächsten Verbandsversammlung über den Wirtschaftsplan 2020 des
Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig beraten und beschließen.
Nach
§ 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils
geltenden Fassung wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes und seinen Anlagen zur
Einsichtnahme durch die Einwohner der beteiligten Verbandsmitglieder bis zur
Beschlussfassung verfügbar gehalten.
Die
Möglichkeit der Einsichtnahme des Wirtschaftsplanes und seinen Anlagen besteht
während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bis zum Tage der Beschlussfassung
durch die Verbandsversammlung im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 53.
Im
Zeitraum für das Verfügbarhalten können die Einwohner der beteiligten
Verbandsmitglieder innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge einreichen.
Die Einreichungsfrist für Vorschläge beginnt am
Donnerstag,
07.11.2019. 08.00 Uhr
und endet am
Montag, 18.11.201.
16.00 Uhr
Die
Vorschläge sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde
Mendig, Fachbereich Bauwesen und Eigenbetrieb, Marktplatz 3, 56743 Mendig oder
per email unter
einzureichen.
Mendig,
29.10.2019
Jörg
Lempertz
Verbandsvorsteher