Erlass Aussenbereichssatzung Brauerhof
Der Entwurf der Außenbereichsatzung, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, daneben der Begründung liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.03.2020 bis 09.04.2020 zu jedermanns Einsicht bei der Zusätzlich sind die Unterlagen hier abrufbar. Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Außenbereichsatzung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird. Nach § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Im abgebildeten Übersichtsplan (unmaßstäblich) ist die Abgrenzung der Außenbereichssatzung „Brauerhof“ durch eine unterbrochene Linie umgrenzt dargestellt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Mendig, 19.02.2020 Hans
Peter Ammel -
Siegel - |