Feiertagsruhe respektieren
Feiertagsruhe respektieren Das Ordnungsamt bittet um die Beachtung der Feiertagsruhe an vier Feiertagen in den kommenden Wochen: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag, Totensonntag jeweils ab 4.00 Uhr und vom Tag vor dem 1. Weihnachtstag, 13.00 Uhr, bis zum 1. Weihnachtstag, 16.00 Uhr. Dann gelten nach dem Landesgesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage entsprechende Einschränkungen für alle Veranstaltungen u. Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen. Diese gilt insbesondere für öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen sowie für Versammlungen u. Umzüge, die nicht der Religionsausübung dienen. Verstöße gegen diese gesetzlichen Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Auskünfte erteilt die Ordnungsbehörde, Telefon: 02652/980020 Verbandsgemeindeverwaltung Mendig -als Örtliche Ordnungsbehörde- |