Der
Stadtrat der Stadt Mendig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2019 den Beschluss
zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbepark A61/B262“ gefasst.
Ebenfalls
wurde in dieser Sitzung vom Stadtrat die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 20.05.2020 bis 22.06.2020
statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In
der Zeit vom 07.07.2020 bis 13.08.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. In der
Sitzung am 24.11.2020 wurden die Stellungnahmen der Behörden gewürdigt und der
Entwurf des Bebauungsplanes angenommen.
Aufgrund
der Stellungnahmen der Behörden wird das Bauleitplanverfahren als Regelverfahren
fortgeführt. Die frühzeitigen Beteiligungen werden auch nach Umstellung auf das
Regelverfahren als solche gewertet. Die frühzeitige
Beteilung wurde unter der Bezeichnung „Gewerbepark A 61/B 262, 4.
Änderung und Erweiterung“ durchgeführt und trägt nun die Bezeichnung
„Gewerbepark A 61/B 262, 5. Änderung und 2. Erweiterung“.
Weiterhin
wurde in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des
Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Regelungsinhalt der
Planänderung:
Anlass
und Ziel der vorliegenden 5. Änderung und 2. Erweiterung ist die konkrete Ansiedlungsabsicht
eines Betriebes nordwestlich der Tankstelle, im Bereich der Wendeanlage. Der
Betrieb benötigt mehr Fläche und ein höheres Maß der baulichen Nutzung, als im
Bebauungsplan festgesetzt ist. Der Bebauungsplan wird daher erweitert und die
Ortrandeingrünung an die neue Plangebietsgrenze verlegt. Die Grundflächenzahl
wird erhöht.
Geltungsbereich der
Planänderung:
Das Änderungs- und Erweiterungsgebiet umfasst den Bereich
um die Wendeanlage im Norden das Plangebietes. Es sind sämtliche Grundstücke in
der Flur 2 der Gemarkung Niedermendig betroffen,
die im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet sind. (Der
Übersichtsplan wird im Bekanntmachungsorgan „Blick aktuell“ nicht
maßstabsgetreu abgedruckt.)
Öffentliche Auslegung
der Planänderungsunterlagen
Die Planunterlagen zur 5. Änderung und 2. Erweiterung
des Bebauungsplans „Gewerbepark A61/B262“ bestehend aus Übersichtsplan, Satzungstext,
Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht,
Bestandsplan, Artenschutzrechtliche Stellungnahme, externe Ausgleichsfläche,
Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung, Verkehrsplanerische
Begleituntersuchung liegen in der Zeit vom
17.12.2020 bis
einschließlich 27.01.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz
3, 56743 Mendig (Zimmer 52), während den Dienststunden:
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis
16:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ab dem 17.12.2020 kann man sich an o.g. Stelle zu o.g.
Zeit über die Planung informieren.
Zusätzlich sind die Unterlagen online abrufbar
unter:
www.mendig.de
>
Bürger > Bauen & Wohnen > Bebauungspläne > Bebauungspläne in laufenden Verfahren
Ebenso können die Unterlagen über das zentrale
Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de eingesehen
werden.
Hinweis
in Bezugnahme auf die Corona-Pandemie:
Es wird
darum gebeten die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache zu
besuchen. So
können unnötige Wartezeiten und damit Menschenansammlungen innerhalb der
Verwaltung vermieden werden.
Gerne
können Sie sich für eine Terminabsprache telefonisch (02652/980043) oder per
E-Mail () an den Fachbereich Bauwesen und Wasser/Abwasser
wenden.
Vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen weist die Verwaltung
darauf hin, dass für alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail klären
lassen, diese Kommunikationswege vorrangig genutzt werden sollten.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung achtet auf erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen.
Das Verwaltungsgebäude kann für die Einsichtnahme der Planänderungsunterlagen
nach vorheriger Terminabsprache über den Haupteingang betreten werden. Bei Zugang zu den Räumlichkeiten ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Der Vollständigkeit
halber verweisen wir nochmals auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme der
Planänderungsunterlagen im Internet (Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung
sowie GeoPortal) und auf das Angebot, Fragen telefonisch an die Verbandsgemeindeverwaltung
zu richten.
Bitte beachten Sie, dass
Sie jederzeit mit Änderungen oder Einschränkungen aufgrund der
COVID-19-Pandemie rechnen müssen, die die Öffnung der Verbandsgemeindeverwaltung
betreffen. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei Herrn Rausch unter der
Telefon-Nr. 02652/980043.
Hinweise:
a) Während der
Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Mendig schriftlich,
mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax
oder E-Mail) abgegeben werden.
b) Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt/Verbandsgemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB). Über die vorgebrachen Anregungen entscheidet der
Stadtrat Mendig.
Folgende
Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Begründung
einschließlich Umweltbericht mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen
Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin
mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch,
Arten und Biotope, Boden, Wasser Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige
Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die
voraussichtlichen Umweltauswirkungen und das Wirkungsgefüge und die
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-,
Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und
Empfehlungen für Festsetzungen.
2. Landschaftspflegerischer Bestandsplan, Stand Oktober 2020
3. Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Stand
Oktober 2020
4. Externe Kompensationsflächen, Lageplan und Formblatt, Stand Oktober
2020
5. Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies: Gutachten
zur schalltechnischen Untersuchung zur Bauleitplanung „5. Änderung und 2.
Erweiterung Gewerbepark A 61/B262“ in Mendig vom 07.12.2020
6. VERTEC, Ingenieurbüro für
Verkehrsplanung und -technik: Verkehrsplanerische Begleituntersuchung, Stand Mai
2020
7. Stellungnahme der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz – Untere Naturschutzbehörde vom 14.07.2020
8. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie
und Bergbau mit Hinweisen zu Bergbau/ Altbergbau, Boden und Baugrund allgemein,
mineralischen Rohstoffen und Radonprognose vom 12.08.2020
9. Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung
Mendig, Eigenbetrieb Wasser- und Abwasser mit Informationen über die Trink- und
Löschwasserversorgung und die Entwässerung vom 27.07.2020
10. Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität –
Autobahnamt Montabaur mit Anregungen hinsichtlich der Nähe des Plangebietes zur
Autobahn und zur Autobahnmeisterei vom 12.08.2020
11. Stellungnahme der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht mit Anregungen zum
Immissionsschutz vom 11.08.2020
12. Stellungnahme der Struktur-
Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz mit Aussagen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung,
Schmutzwasserbeseitigung, Allgemeinen Wasserwirtschaft, Grundwasserschutz und Abfallwirtschaft/Bodenschutz
vom 30.07.2020
13. Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles
Erbe, Direktion Landesarchäologie - Erdgeschichte vom 16.07.2020
14. Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles
Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 10.07.2020
Mendig den, 04.12.2020
gezeichnet -
Siegel -
Hans Peter
Ammel
Stadtbürgermeister