Haushaltssatzung Ortsgemeinde Bell
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bell für das Jahr 2020 vom 08.05.2020 Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und dessen Anlagen wurde gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit gültigen Fassung den Einwohnern der Ortsgemeinde Bell verfügbar gehalten. Die Einreichungsfrist für Vorschläge begann am 06.02.2020 und endete am 19.02.2020.
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 GemO folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.415.020 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.444.500 EUR der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf -29.480 EUR
2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 32.630 EUR Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 649.370 EUR Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.054.500 EUR Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.405.130 EUR
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.372.500 EUR
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 EUR verzinste Kredite auf 2.405.130 EUR zusammen auf 2.405.130 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 310 v. H. - Grundsteuer B auf 410 v. H. - Gewerbesteuer auf 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 36,00 EUR - für den zweiten Hund 72,00 EUR - für jeden weiteren Hund 120,00 EUR
§ 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 3.958.356,17 EUR. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt nach dem vorläufigen Jahresergebnis 3.735.871,55 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 3.807.385,97 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 4.005.028,46 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 = 3.758.538,46 EUR. und zum 31.12.2020 = 3.729.058,46 EUR Bell, den 08.05.2020 gez. Stefan Zepp Ortsbürgermeister
Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Bell sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bestätigt. Bell, den 08.05.2020 gez. Stefan Zepp Ortsbürgermeister
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO bzw. §§ 80 Abs. 3, 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 GemO und § 1 EigAnVO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Ortsgemeinde Bell in Höhe von 2.402.130 EUR unter der Maßgabe, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen. Wir bitten dies in der Verwaltung für jede einzelne Investitionsmaßnahme aktenmäßig und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu verantworten. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.05.2020 bis zum 25.05.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, in der Info-Box vor dem Rathausgebäude wie folgt öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder 2. vor Ablauf der nach Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bell, den 08.05.2020 gez. Stefan Zepp Ortsbürgermeister |