Haushaltssatzung Thür
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Thür für das Jahr 2020 vom 08.04.2020
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und dessen Anlagen wurde gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit geltenden Fassung den Einwohnern der Ortsgemeinde Thür verfügbar gehalten. Die Einreichungsfrist für Vorschläge begann am 30.12.2019 und endete am 10.01.2020. Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 GemO folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.450.500 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.825.970 EUR der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf -375.470 EUR
2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -203.850 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.226.510 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.680.810 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -454.300 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 658.150 EUR
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investi-tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR verzinste Kredite auf 454.300 EUR zusammen auf 454.300 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 310 v. H. - Grundsteuer B auf 410 v. H. - Gewerbesteuer auf 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 36,00 EUR - für den zweiten Hund 72,00 EUR - für jeden weiteren Hund 120,00 EUR
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt = 2.769.648,63 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt = 2.951.470,97 EUR, zum 31.12.2019 voraussichtlich = 2.736.950,97 EUR und zum 31.12.2020 voraussichtlich = 2.361.480,97 EUR.
Thür, den 08.04.2020
gez. Rainer Hilger Ortsbürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Thür sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bestätigt.
Thür, den 08.04.2020
gez. Rainer Hilger Ortsbürgermeister
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