B e k a n n t m a c h u n g
über die Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung
von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde
Thür für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat Thür wird in einer
seiner nächsten Gemeinderatssitzungen über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan der Ortsgemeinde Thür für das Haushaltsjahr 2020 beraten und
beschließen.
Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung wird der Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen zur Einsichtnahme durch
die Einwohner der Ortsgemeinde Thür bis zur Beschlussfassung verfügbar
gehalten.
Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht während der
Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis
donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis zum Tage der Beschlussfassung durch
den Ortsgemeinderat im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mendig,
Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 18.
Im Zeitraum für das Verfügbarhalten können die Einwohner
der Ortsgemeinde Thür innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge einreichen.
Die Einreichungsfrist für Vorschläge beginnt am
Donnerstag, 30.12.2019, 08.00 Uhr
und endet am
Mittwoch, 10.01.2020, 16.00 Uhr
Die Vorschläge sind schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Verbandsgemeinde Mendig, Fachbereich Finanzen, Marktplatz 3, 56743
Mendig oder per email unter einzureichen.
Thür, den 18.12.2019
Rainer Hilger
Ortsbürgermeister