Offenlage B-Plan Thür Auf dem Graben
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Thür Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Graben“ Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Rat der Ortsgemeinde Thür hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst und in der öffentlichen Sitzung am 24.10.2019 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Der Geltungsbereich der Planung ist im aufgeführten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt. Dort ist geplant, durch die Verschiebung der hinteren Baugrenze das vorhandene Baufenster zu erweitern und damit eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung liegt in der Zeit vom 20.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019* bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 43), während den Dienststunden: - montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigegeben. Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Stelle vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB.
Thür den, 05.11.2019 Ortsbürgermeister - Siegel - Hilger |