B e k a n n t m a c h
u n g
über die Möglichkeit
der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem
Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bell für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat Bell wird in
einer seiner nächsten Gemeinderatssitzungen über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bell für das Haushaltsjahr 2020 beraten
und beschließen.
Nach § 97 Abs. 1
Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden
Fassung wird der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner
Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Ortsgemeinde Bell bis zur
Beschlussfassung verfügbar gehalten.
Die Möglichkeit der
Einsichtnahme besteht während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis
zum Tage der Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat im Verwaltungsgebäude
der Verbandsgemeinde Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 18.
Im Zeitraum für das
Verfügbarhalten können die Einwohner der Ortsgemeinde Bell innerhalb einer
Frist von 14 Tagen Vorschläge einreichen. Die Einreichungsfrist für Vorschläge
beginnt am
Donnerstag,
06.02.2020, 08.00 Uhr
und endet am
Mittwoch, 19.02.2020,
16.00 Uhr
Die Vorschläge sind
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mendig, Fachbereich
Finanzen, Marktplatz 3, 56743 Mendig oder per Email unter einzureichen.
Bell,
03.02.2020
gez.
Stefan Zepp
Ortsbürgermeister