Rechnungsprüfungsausschuss vom 28.10. 2019
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderats Mendig hat in seiner Sitzung vom 28.10.2019 wie folgt beschlossen: Öffentliche Sitzung TOP: Wahl
eines Vorsitzenden und eines stellv. Vorsitzenden für den
Rechnungsprüfungsausschuss 2. Bei der Abstimmung entfallen auf Jürgen Reimann 5 Ja-Stimmen und auf Esther Rausch 3 Ja-Stimmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Jürgen Reimann zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 3. Bei der Abstimmung entfallen auf Gerhard Bermel 5 Ja-Stimmen und auf Esther Rausch 3 Ja-Stimmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt Gerhard Bermel zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Nichtöffentliche Sitzung TOP:
Belegprüfung TOP:
Belegprüfung Öffentliche Sitzung TOP: Beschlussfassung zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2016 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 105.203,48 EUR zuzustimmen. 3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen. 4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist. TOP: Beschlussfassung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig: 1. Den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2017 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 20.527,09 EUR zuzustimmen. 3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen. 4. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen |