Rechtsverordnung
über die Freigabe
von Verkaufszeiten am Sonntag, 07.04.2019, in der Stadt
Mendig, gesamtes Stadtgebiet, aus Anlass der
Veranstaltung „Frühlingserwachen“
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz
(LadöffnG) vom 21.11.2006 (GVBl. S. 351), wird für die Stadt Mendig folgende
Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Mendig, gesamtes
Stadtgebiet, dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Frühlingserwachen“ am
Sonntag, dem 07.04.2019, in der Zeit von 13.00 bis 18.00
Uhr, geöffnet sein.
§ 2
Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer/-innen
beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche bis oder ab 13.00
Uhr von der Arbeit freizustellen.
Während der Zeit, zu der die Verkaufsstelle geschlossen sein
muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern/-innen nicht gewährt werden.
Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des
Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I, S. 1170) in der zurzeit geltenden
Fassung sind zu beachten. Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen
nicht beschäftigt werden.
§ 3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen,
Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten
Arbeitnehmer/-innen und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führe
§ 4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in
der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser
Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes
Rheinland-Pfalz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für
Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 24.02.1997 (BGBl I S. 311), in der z.Zt.
gültigen Fassung, geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter
am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes, in der z.Zt.
gültigen Fassung, als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§ 6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
in Kraft. Die Gültigkeit dieser Rechtsverordnung endet am 08.04.2019.
Mendig, den 03.04.2019
Verbandsgemeindeverwaltung Mendig
gez. Jörg Lempertz (Siegel)
Bürgermeister