Wassergesetze -Antrag WVZ wasserrechtliche Bewilligung
Vollzug der Wassergesetze; Antrag des Wasserversorgungs-Zweckverbandes
Maifeld-Eifel Lage: Gemarkung Bell, Flur 10, Flurstück 540/154 Gemarkung Bell, Flur 11, Flurstück 192/7
Antragsteller: Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel 56727 Mayen
Bescheid vom 20.03.2019
Öffentliche Bekanntmachung Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die im Betreff genannte Maßnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Im Rahmen des Verfahrens konnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, da die gemäß § 5 und Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG erforderliche Vorprüfung ergeben hat, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Mit Bescheid vom 20.03.2019 wurde die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen Bell-Ost und Bell-West zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt. Gemäß § 108 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, 2 Wochen zur Einsichtnahme auszulegen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig Dienstzimmer Nr.: 48, 3. OG Dienstzeiten: Die Bekanntmachung mit den dazugehörigen Planunterlagenwird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link veröffentlicht. Mendig, 30.04.2019 gez.
|