| Bekanntmachung Entwurf Haushaltssatzung des FZV Riedener Mühlen
Öffentliche Bekanntmachung
Möglichkeit der Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen Der Entwurf der Haushaltssatzung
für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt nach § 7 Abs.
1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom
22.12.1982 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl.
S. 153) in der jeweils geltenden Fassung in der Zeit vom 08.12.2016 bis zum
22.12.2016 während
der Dienststunden - montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags
von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr - zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der
Verbandsgemeinde Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 31, öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der
beteiligten Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist vom
08.12.2016, 8:00 Uhr bis 23.12.2016,
12:00 Uhr Vorschläge
zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, einzureichen.
Koblenz, 21.11.2016 gez. Dr. Alexander Saftig
Verbandsvorsteher
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