B e k a n n t m a c h u n g
über die Möglichkeit der
Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem
Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Mendig sowie zu den Wirtschaftsplänen des
Eigenbetriebes – Wasser- und Abwasserwerk – der Verbandsgemeinde Mendig für das
Haushaltsjahr 2020
Der Verbandsgemeinderat Mendig wird
in seiner nächsten Sitzungen über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
der Verbandsgemeinde Mendig und über die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes –
Wasser- und Abwasserwerk - für das Haushaltsjahr 2020 beraten und beschließen.
Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994
(GVBl. S. 153) in der zurzeit geltenden Fassung wird der Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch
die Einwohner der Verbandsgemeinde Mendig bis zur Beschlussfassung verfügbar
gehalten.
Die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes und seinen Anlagen besteht während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis zum Tage der Beschlussfassung durch den
Verbandsgemeinderat im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mendig,
Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 17.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Wirtschaftspläne
des Eigenbetriebes – Wasser- und Abwasserwerk – der Verbandsgemeinde Mendig
besteht entsprechend den o. g. Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 54.
Im Zeitraum für das Verfügbarhalten können die
Einwohner der Verbandsgemeinde Mendig innerhalb einer Frist von 14 Tagen
Vorschläge einreichen. Die Einreichungsfrist für Vorschläge beginnt am
Donnerstag, 28.11.2019, 08.00 Uhr
und endet am
Mittwoch, 11.12.2019, 16.00 Uhr
Die Vorschläge sind schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Verbandsgemeinde Mendig, Fachbereich Finanzen, Marktplatz 3, 56743
Mendig oder per email unter einzureichen.
Mendig, den 22.11.2019
Jörg Lempertz
Bürgermeister