KREIS MYK. Straßenumzüge, Sitzungen, Kostümpartys und Feste – die
heiße Phase des Karnevals steht kurz bevor. Das Jugendamt der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz weist in dem Zusammenhang explizit darauf hin, dass es trotz
Jubel, Trubel, Heiterkeit das Jugendschutzgesetz auch während der tollen Karnevalstage
zu beachten gilt.
Insbesondere
einem unkontrollierten Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche
sollte entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen
Getränken, wie Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen, aber auch an die
Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu beachten",
erklärt Rebecca Stefula vom
Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen
Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst
nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern.“ Das Kreisjugendamt informiert darüber,
dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei Jugendlichen sehr beliebten
Alcopops auch branntweinhaltige Alkoholika (Schnaps, Wodka, Korn, Likör etc.)
beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche laut dem
Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein
oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt
werden. Gastronomen und Veranstalter müssen außerdem darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies
Getränk angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist.
Auf die
Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte
Person (über 18 Jahre) sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei
öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten.
Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr
gesetzlich erlaubt. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei
Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch
junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das
Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre
Gesundheit zu schützen", betont Stefula.
Das
Kreisjugendamt Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz und dem
Caritasverband Koblenz e.V., gefördert und unterstützt durch die Landeszentrale
für Gesundheitsförderung Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am
Limit“ durch. Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt
es beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Rebecca Stefula, Tel. 0261/108-566,
E-Mail:

So ausgelassen die tollen Karnevalstage auch gefeiert werden, für den Jugendschutz gibt
es keine Ausnahme: Insbesondere branntweinhaltige alkoholische Getränke dürfen von
Händlern und Gastwirten nur an Volljährige abgeben werden.