SterbefälleFür die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich das Standesamt
zuständig in dessen Gebiet der Tod eingetreten ist. Ist eine Person in der Verbandsgemeinde Mendig verstorben, ist das Standesamt Mendig für diese Beurkundung zuständig.
Die Anzeige eines Sterbefalles hat von den zuvor genannten Personen grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Hierzu ist die Vorlage der Todesbescheinigung, ein aktueller Nachweis des letzten Wohnsitzes und die Vorlage der Geburts- bzw. Eheurkunde des Verstorbenen erforderlich. Weitere Informationen erhalten sie direkt beim Standesamt Mendig. |