Gebühren & Beiträge
"Gutes Wasser - Klare Preise"Die Preis-/Tarifinformationsblätter der teilnehmenden kommunalen Unternehmen können Sie in der untenstehenden Tabelle einsehen. Preis-/Tarifinformationsblätter Wasser und Abwasser Die Verbandsgemeinde Mendig erhebt:
Die Grundstückseigentümer werden entsprechend den
Satzungsbestimmungen jährlich zu den o.g. Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen veranlagt. Beitragsmaßstab für die Wasserversorgung
und die Schmutzwasserbeseitigung ist gemäß den Entgeltsatzungen die
Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Für bis zu zwei
Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v. H.. Beitragsmaßstab für
den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser ist gem. § 6 der Entgeltsatzung die mögliche
Abflussfläche, die ermittelt wird, in dem die Grundstücksfläche mit der in der
Satzung festgelegten Grundflächenzahl vervielfacht wird. Die
Niederschlagswassergebühr richtet sich nach den tatsächlich bebauten,
befestigten und angeschlossenen Flächen.
Sollten
sich die Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgrößen oder die tatsächlich
bebauten, befestigten und angeschlossenen Flächen verändert haben oder Sie sind
der Meinung, dass Ihr Grundstück nicht der richtigen Grundflächenzahl
zugeordnet wurde, bitten wir Sie, uns dieses umgehend mitzuteilen, damit eine
Überprüfung erfolgen kann.
Weiterhin bitten wir Sie, uns jeden Eigentumswechsel sowie Adressenänderungen umgehend mitzuteilen. Um bei Rückfragen und Eingaben Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können, bitten wir die Buchungsnummer unbedingt anzugeben. |