Zweckverband Ferienregion Laacher See
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Ferienregion Laacher See für das Jahr 2019 Die
Verbandsversammlung hat am 31.01.2019 aufgrund des § 7 des Landesgesetzes für
die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zur
Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
vom 31. Januar 1994 in der zur Zeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung
des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom
25.02.2019 hiermit bekannt gemacht wird: Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 474.975,00 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 472.777,00 € der Jahresüberschuss auf 2.198,00 €
2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 3.613,00 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.000,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -
20.000,00
€ Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.387,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €. § 4 Umlage § 5 Eigenkapital Das
Eigenkapital beträgt zum
31.12.2017
92.266,61 €
Zweckverband Ferienregion Laacher See Klaus Bell Verbandsvorsteher Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 27.03.2019 bis 04.04.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
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