Fördermaßnahmen
Dorferneuerung
Zur Förderung der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz gewährt das Land Zuwendungen an direkter Hilfe für eine Fülle von Dorferneuerungsmaßnahmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinde, in der das Anwesen liegt, über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügt. Im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig bestehen für die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld sowie für den Stadtteil Obermendig entsprechende Dorferneuerungskonzepte.
So können Eigentümer beispielsweise Fördergelder für den Umbau eines alten Gebäudes erhalten, wenn hierdurch neuer Wohnraum in Ortskernen geschaffen wird.
Besonders Projekte, mit denen Arbeitsplätze im Ort geschaffen bzw. erhalten werden oder der bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung, dem Erhalt oder Neueinrichtung von Einzelhandelsläden, Gemeinbedarfseinrichtungen dienen, können gefördert werden.
Eine Dorferneuerungsmaßnahme ist jedoch nur förderfähig, wenn mindestens 7.669,-- Euro Kosten vorliegen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass der Charakter und das Aussehen des alten Gebäudes erhalten wird, wie z. B. die Form und das Material von Fenstern, Dächern, Verputz, Dachgauben und Haustüren.
Beachte: Nicht gefördert werden Vorhaben, die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen.