Bebauungsplanverfahren „Auf dem Tanzberg“

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bell

Bebauungsplanverfahren „Hauptstraße“, 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hauptstraße“, 1. Änderung aufzustellen.

In dieser Sitzung wurde weiterhin beschlossen, gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und stattdessen die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Ebenfalls wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Der Geltungsbereich der Planung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße“ und ist im nachfolgend beigefügten, unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.

Planungsinhalt sind Änderungen der möglichen Bauweise der Gebäude. Statt der ursprünglich geplanten 3 Doppel- und 3 Einzelhäuser sollen nunmehr nur noch 2 kompaktere Doppelhäuser im Bereich der vormals 3 geplanten Einzelhäuser im südlichen Plangebiet und anstatt der vormals geplanten 3 Doppelhäuser auf der Ostseite der Erschließungsstraße 2 Einzelhäuser als Mehrfamilienhäuser zulässig sein.

Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums.

Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.

Die Voraussetzungen sind gegeben, da es sich um eine Planung zur Nachverdichtung von Flächen handelt.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

  1. Planänderungsbeschluss

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Planänderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

  1. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig unter www.mendig.de è Bürgerservice è Service è Bauen & Wohnen è Bebauungspläne è Bebauungspläne in laufenden Verfahren è Bell è Hauptstraße – 1. Änderung, ab dem Tag der Bekanntmachung unterrichten und sich bis zum 26.05.2025 (einschließlich) zur Planung äußern. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 60) eingesehen werden.

III. Veröffentlichung im Internet (Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Hauptstraße“, 1. Änderung bestehend aus der Planurkunde einschl. textlicher Festsetzungen sowie der Begründung sind in der Zeit vom

27.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025

online abrufbar unter:

www.mendig.de è Bürgerservice è Service è Bauen & Wohnen è Bebauungspläne è Bebauungspläne in laufenden Verfahren è Bell è Hauptstraße – 1. Änderung

Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes, unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem 27.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 60), während den Dienststunden:

- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen auf elektronischem Wege übermittelt werden (z.B. E-Mail an die Adresse j.rausch.vg@mendig.de) oder auf anderem Wege, (z.B. schriftlich, per Fax, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Form) bei der o.g. Stelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB.

Bell, 09.05.2025                                                     

gezeichnet                                                                           - Siegel -

Stefan Zepp

Ortsbürgermeister

 

Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage In den drei Gemeinden“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage In den drei Gemeinden“ aufzustellen.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgend beigefügten, unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.

Planungsinhalt ist die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-Photovoltaik im Außenbereich.

Das Verfahren wird im sogenannten Regelverfahren durchgeführt.

Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wurde bei der Verbandsgemeinde Mendig die notwendige Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Ortsgemeinde Bell beantragt.

Bell, 02.05.2025                                                     

gezeichnet                                                                           - Siegel -

Stefan Zepp

Ortsbürgermeister


Bebauungsplanverfahren „Gänsehals“, 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Gänsehals“, 1. Änderung aufzustellen.

In der Sitzung des Gemeinderates Bell am 09.04.2025 wurde beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten.

Stattdessen wurde in dieser Sitzung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Der Geltungsbereich der Planung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gänsehals“ und ist im nachfolgend beigefügten, unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.

Planungsinhalt sind Änderungen zur Festsetzung der zulässigen Bereiche für die Errichtung von Nebenanlagen sowie die Aufnahme eines klarstellenden Hinweises hinsichtlich des Müllsammelplatzes.

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen sind gegeben.

Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Veröffentlichung im Internet:

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Gänsehals“, 1. Änderung bestehend aus dem textlichen Bebauungsplan sowie der Begründung und einer Geltungsbereichskarte sind in der Zeit vom

12.05.2025 bis einschließlich 12.06.2025

online abrufbar unter:

www.mendig.de è Bürgerservice è Service è Bauen & Wohnen è Bebauungspläne è Bebauungspläne in laufenden Verfahren è Bell è Gänsehals – 1. Änderung

Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes, unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem 12.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 60), während den Dienststunden:

- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ab dem 12.05.2025 kann man sich an o.g. Stelle zu o.g. Zeit über die Planung informieren.

Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen auf elektronischem Wege übermittelt werden (z.B. E-Mail an die Adresse j.rausch.vg@mendig.de) oder auf anderem Wege, (z.B. schriftlich, per Fax, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Form) bei der o.g. Stelle vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB.

Bell, 28.04.2025                                                     

gezeichnet                                                                           - Siegel -

Stefan Zepp

Ortsbürgermeister

 

Bebauungsplanverfahren „Auf dem Tanzberg“

Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 b BauGB aufgrund des Auslaufens des § 13 b BauGB in alter Fassung

Am 25.11.2019 hat der Gemeinderat Bell den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Auf dem Tanzberg“ im Verfahren gem. § 13 b BauGB gefasst. Die Anwendung des § 13 b BauGB war ursprünglich bis zum 31.12.2021 befristet.

Inzwischen erfolgte eine Novellierung des BauGB. Hierbei wurde die Möglichkeit der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13 b BauGB) wiedereingeführt.

Da das Verfahren nach § 13 b BauGB nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden konnte, hat der Gemeinderat am 02.12.2022 einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, gefasst.

Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss vom 25.11.2019 aufgehoben und durch diesen erneuten Beschluss ersetzt.

Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, die im bisherigen Verfahren erfolgten Verfahrensschritte und gewonnenen Erkenntnisse für das weitere Verfahren anzuerkennen und zu berücksichtigen.

Als nächste Schritte im Verfahren erfolgen dann zu gegebener Zeit das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Diese Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Geltungsbereich der Planung (gem. Aufstellungsbeschluss) ist im nachfolgend beigefügten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.

 

Bell, den 05.12.2022

 

gezeichnet                                                              
- Siegel -

 

Stefan Zepp
Ortsbürgermeister