Geburten

Geburten

Die Geburt Ihres Kindes wird bei dem Standesamt angezeigt, in dessen Bereich es geboren wurde.

Sollten Sie also Ihren Sonnenschein bei einer Hausgeburt im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig geboren haben, dann sind wir für die Anzeige der Geburt zuständig.

Die Anmeldung des Kindes hat innerhalb einer Woche nach der Geburt persönlich zu erfolgen.

Hierzu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Sie haben noch Fragen rund um das Thema Geburt (u.a. Anzeige einer Geburt, Vaterschaftsanerkennung,                   Namenserteilung) ?

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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