Konzept Kellbach-Bellerbach

Hochwasserschutzkonzept Kellbach-Bellerbach

Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.

Kein System der Welt kann alle Risiken zu hundert Prozent abdecken.

In der zweiten und damit abschließenden Bürgerversammlung wurden die Analyse der gesammelten Ergebnisse aus Ortsbegehungen und der untersuchten Wasserströme in und vor der Ortslage Mendig, sowie die Maßnahmen zur Vorsorge an Kellbach und Bellerbach vorgestellt.

Im Historischen Sitzungssaal des Rathauses konnte Bürgermeister Jörg Lempertz neben Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel, Dr. Thomas Siekmann und Stefanie Wolf vom Büro Siekmann & Partner, Bauamtsleiter Andreas Loeb und Manfred Reitz als zuständiger Tiefbau Ing. der VG-Verwaltung, viele Anlieger, hochwasserbetroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger begrüßen.

Quintessenz des gesamten Projektierungsphase im Hochwasserschutzkonzept ist die Feststellung, dass Hochwasserschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist und die Mitwirkung aller erfordert. Eigentümer, Bachanlieger und Gewässernutzer gleichermaßen. 

Dies betonte auch Bürgermeister Lempertz, „nur, wenn alle Beteiligten und Anlieger sich dessen bewusst sind, kann die Aufgabe insgesamt zu einem für alle zufriedenstellenden Ergebnis führen.“


Gut besucht war die abschließende Bürgerversammlung zum Hochwasserschutzkonzept der Verbandsgemeinde Mendig.
Foto: Verbandsgemeinde Mendig


Der Verbandsgemeinderat hatte das Schutzkonzept für den Kellbach und Beller Bach beschlossen. Hierfür wurden 125.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Das Ziel des Prozesses im Rahmen des Hochwasserschutzkonzept ist, die Anwohner zu informieren, zu sensibilisieren und zu beraten.


Ergänzend zu den beantragten Hilfen beim Land Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde bereits im vergangenen Jahr einige Maßnahmen kurzfristig umgesetzt, die bereits positive Wirkungen entfalten.

Nachdem die Erkenntnisse der Abschlussveranstaltung vom 14. Juni 2018 in die Endfassung des Maßnahmenkataloges eingeflossen sind, wird dieser dem Verbandsgemeinderat und dem Land Rheinland Pfalz zur Verifizierung der Fördermaßnahmen vorgestellt. Sobald die Förderungszusage des Landes vorliegt, kann mit der Feinplanung und der entsprechenden Umsetzung begonnen werden.