Erntetransporte erlaubt

Auf Erntefahrzeuge besonders achten

Laut einer Mitteilung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt gilt die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte noch bis zum 10. September, für die Maisernte vom 20. August bis 12. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten in der Zeit vom 6. August bis 17. September. 

Schmitt bittet Verkehrsteilnehmer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verstärkt zu achten. Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein.

Symbolfoto: Pixabay

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