Jugendschutz gilt auch in der Karnevalszeit

  • Hochprozentiges wie Schnaps, Wodka, Korn, Likör oder Alkopops ist für Kinder und Jugendliche tabu.
  • Bier, Wein und Biermischgetränke dürfen erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden.
  • Gastronomie und Veranstalter müssen mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das nicht teurer ist als alkoholische Alternativen.

🕛 Tanzveranstaltungen & Ausgehzeiten:

  • Wer unter 18 ist und nach 24 Uhr noch feiern möchte, braucht eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahren.
  • Ohne Begleitung gilt: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur bis 24 Uhr bleiben.

Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt’s beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Rebecca Stefula, Tel. 0261/108-566, E-Mail: rebecca.stefula@kvmyk.de