- Hochprozentiges wie Schnaps, Wodka, Korn, Likör oder Alkopops ist für Kinder und Jugendliche tabu.
- Bier, Wein und Biermischgetränke dürfen erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden.
- Gastronomie und Veranstalter müssen mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das nicht teurer ist als alkoholische Alternativen.
🕛 Tanzveranstaltungen & Ausgehzeiten:
- Wer unter 18 ist und nach 24 Uhr noch feiern möchte, braucht eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahren.
- Ohne Begleitung gilt: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur bis 24 Uhr bleiben.
Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ gibt’s beim Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Jugendschutz, Rebecca Stefula, Tel. 0261/108-566, E-Mail: rebecca.stefula@kvmyk.de
