Abwasser beseitigen
- Leistungsbeschreibung- Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. - Auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhalts gehört zum Aufgabengebiet. 
- Zuständige Stelle- Die Zuständigkeit obliegt den kreisfreien Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich. 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Ausgenommen von der öffentlichen Beseitigungspflicht ist: - 1. das in der Landwirtschaft anfallende Abwasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann. - 2. Niederschlagswasser, wenn - a) zu dessen Beseitigung keine zugelassenen öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stehen und - b) es auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann. 
- Anträge / Formulare