Nur noch digitale biometrische Lichtbilder zulässig

Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild beispielsweise direkt im Bürgerbüro der VG-Verwaltung Mendig oder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen möchten.

Eine Übergangsregelung erlaubt es bis zum 31. Juli 2025 in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.​ Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie wie die VG-Verwaltung Mendig bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort anfertigen.

Weitere Informationen:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/04/neue-passbilder.html

www.personalausweisportal.de