Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Straßenbeleuchtung - Schadensmeldung (PDF)
  • Leistungsbeschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Sperrpfosten und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

  • Zuständige Stelle

    Straßenbaulastträger

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell .

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

  • Kurztext

    • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Verkehr auf öffentlichen Straßen
    • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
      • Verkehrsschilder
      • Straßenmarkierungen
      • Ampeln
    • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
      • rot-weiß gestreifte Schranken
      • Sperrpfosten und Absperrgeländer
      • Parkscheinautomaten
    • defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können Gefahr im Straßenverkehr sein
    • Mängel können von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden
    • Mängel und Störungen können zum Beispiel betreffen:
      • Ampeln
      • Verkehrsschilder
      • Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
      • Schranken
    • notwendig ist Beschreibung der Beschädigung und Ortsangabe
    • auch Dokumentation mit Foto möglich
    • Meldung über eine Beschädigung oder einen Defekt an die Straßenbauverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende