Fachdienst "Kindertagespflege Mayen-Koblenz"
Was ist überhaupt Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (§ 23 SGB VIII) geregelte Leistung. Die familiennahe Betreuung richtet sich an Kinder im Alter von null Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder werden von qualifizierten Kindertagespflegepersonen in deren Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut.
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