Im Rahmen von Sitzungen des Ältestenrats und einer Bürgermeisterdienstbesprechung wurden mögliche Maßnahmen für die Verwendung des Sondervermögens in der VG Mendig vorgestellt, diskutiert und ein Katalog befürwortet, der als Sitzungsvorlage für den Verbandsgemeinderat diente. Der Rat hat im Rahmen seiner jüngsten Sitzung daraus jetzt den Einsatz der Mittel für den verbleibenden Eigenanteil des Ganztagsschul- beziehungsweise Mensaausbaus an der Grundschule Pfarrer-Bechtel mit 1,1 Millionen Euro und für zwei Fahrzeuge für die Erneuerung des Fahrzeugbestands der Freiwilligen Feuerwehr mit rund 800.000 Euro einstimmig beschlossen. „Mit der Priorisierung der beiden Projekte kann leistungsstark in die Bildung unserer Kinder und die Sicherheit unserer Bevölkerung investiert werden. Zusätzlich wird durch die Gelder eine Kreditaufnahme vermieden und damit verbundene langfristige Zins- und Tilgungsbelastungen sowie auch eine Erhöhung der Umlage für diese wichtigen Investitionen vermieden“, betonte Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig.
Eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer zusätzlichen neuen Sporthalle sowohl für die Schulkinder als auch für die Sport treibenden Vereine an der Grundschule Pfarrer-Bechtel wurde auf Wunsch der Schulleitung zunächst nicht in einen möglichen Maßnahmenkatalog aufgenommen. Darüber hinaus sollen die bauliche Ertüchtigung und die bedarfsgerechte Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser in Mendig und in Rieden planerisch und wirtschaftlich untersucht werden. Für beide Standorte seien zunächst die bauliche Machbarkeit, der tatsächliche Flächenbedarf, die voraussichtlichen Kosten und die wirtschaftlich günstigste Finanzierung zu ermitteln.
Eine beispielsweise hälftige Aufteilung der verbliebenen Mittel (5,45 Millionen Euro) auf die Verbandsgemeinde sowie die Stadt Mendig und die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld wäre denkbar, soll aber in verschiedenen Varianten zwischen pauschaler Förderung nach Einwohnerzahlen oder einer Projekt-Priorisierung im Ältestenrat der VG für eine der nächsten Verbandsgemeinderatssitzungen vorbereitet werden.
Eine durch das Sondervermögen unterstützte investive Einzelmaßnahme muss grundsätzlich ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro erreichen. Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31.12.2036 bewilligt und bis zum 31.12.2042 abgeschlossen sein. „Eine Kombination der Mittel mit anderen Fördermitteln des Landes für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich nicht möglich und muss daher bei der Auswahl der wirtschaftlich günstigsten Finanzierung berücksichtigt werden“, so Jörg Lempertz.
