Klimawandelanpassung

Klimawandelanpassung

Das Klimaanpassungsgesetz beschreibt in § 1 als Ziel der Klimaanpassung "zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren". 

Das heißt: Klimaanpassung findet zum Beispiel statt, wenn:

  • Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger vor Hitze schützen, indem sie zum Beispiel Bäume pflanzen, Sonnensegel spannen, Trinkbrunnen aufstellen und Zugang zu kühlen öffentlichen Gebäuden ermöglichen.
  • Wälder von Nadelholzplantagen zu naturnahen Mischwäldern umgestaltet werden, weil sie so mehr Wasser speichern, Dürre besser standhalten und uns Kühle und Erholung spenden.
  • Auen renaturiert werden, damit sie beim nächsten Hochwasser viel Wasser aufnehmen und es von Siedlungen fernhalten.

Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen schafft Klimaanpassung die Voraussetzungen dafür, dass wir weiter gesund und sicher leben und wirtschaften können. Gleichzeitig ist sie ein großangelegtes Programm für mehr Lebensqualität und Wohlstand.

(Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de; Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

Weiterführende Informationen: https://lfu.rlp.de (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz)

Starkwindsonnenschirme – wie hier an der Grundschule Pfarrer Bechtel in Mendig – wurden bereits installiert, um Folgen des Klimawandels abzufedern und für eine wetterfeste Beschattung zu sorgen.                                                                                                                          Foto: Andreas Loeb/VG-Verwaltung Mendig