Wechsel des Wasserzählers

Ihre Verantwortung als Anschlussnehmer

Als Eigentümer trinkwasserversorgter Liegenschaften obliegt es Ihrer Verantwortung, den Einbauort des Wasserzählers, der vom Versorger gemäß Eichgesetz regelmäßig zu wechseln ist, in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Dies bedeutet, dass defekte oder auch fehlende Komponenten zu ersetzen bzw. zu ergänzen sind, wenn es die heutigen Vorschriften verlangen. Es besteht kein Bestandsschutz. Zudem unterliegen auch Wasserleitungen einem Alterungsprozess und müssen nach mehreren Jahrzenten der Nutzung für einen sicheren Betrieb des Anschlusses modernisiert werden. Einen Zähler dürfen wir nur noch dort dauerhaft betreiben, wo ein Zählerbügel (an der Wand montierte Einbauvorrichtung für Wasserzähler) und ein funktionsfähiges KFR-Ventil (Absperrventil mit Rückflussverhinderer) vorhanden sind. Der Zustand der Leitungen und Ventile muss eine gefahrenfreie Nutzung bis zur nächsten Auswechslung gewährleisten können. Halten Sie bitte den Zählerplatz und das Hauptabsperrventil zudem stets frei zugänglich. Ein Verbau in Schränke oder Regale ist nicht zulässig. Zum Schutz Ihrer Kundenanlage empfehlen wir darüber hinaus die Montage von Rückspülfiltern und Druckminderern gemäß TRWI 2012.

Was ist ein KFR-Ventil?

Das „kombinierte Freistromventil mit Rückflussverhinderer“, kurz KFR-Ventil, ist ein Bestandteil der Kundenanlage. Es hat die wichtige Aufgabe, ein Rückfließen des Wassers aus der Kundenanlage in das Versorgungsnetz zu verhindern. Auf diese Weise sollen hygienische Probleme verhindert und die einwandfreie Qualität des Trinkwassers gesichert werden.

Wer ist dafür zuständig?

Das KFR-Ventil stellt den ersten Teil der Kundenanlage dar. Aus diesem Grund ist der Hauseigentümer für dessen Wartung und Instandhaltung zuständig. Die Zuständigkeit des Versorgers endet am Wasserzähler.

Woran erkenne ich ein KFR-Ventil?

Um zu erkennen, ob bei Ihnen ein KFR-Ventil eingebaut ist, haben wir Ihnen unten ein Bild beigefügt. Achten Sie dabei auch auf den Schriftzug „DIN/DVGW“ beziehungsweise eine Banderole mit dem Aufdruck: „KFR“. Damit lässt sich das KFR-Ventil von einer einfachen Absperrvorrichtung unterscheiden

Kein KFR-Ventil, was nun?

Jeder Hauseigentümer ist gemäß Satzung vertraglich zur Installation eines KFR-Ventils verpflichtet, um das Trinkwassernetz vor möglichen Verunreinigungen aus der Kundenanlage zu schützen. Sollte bei Ihnen kein KFR-Ventil eingebaut sein, sollten Sie die Installation schnellstmöglich nachholen, auch zu Ihrem Schutz vor möglichen Haftungsschäden.

Wer kann mir helfen?

Für jegliche Dienstleistung rund um das KFR-Ventil wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma. Es muss ein im Installateurverzeichnis eingetragener Installationsbetrieb sein, der aktuell zertifizierten Betriebe des Wasserinstallateur Ausschusses Rheinland-Pfalz.

Ist eine regelmäßige Kontrolle nötig?

Der Hauseigentümer ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dazu verpflichtet, das KFR-Ventil einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen und zu dokumentieren. Wenden Sie sich hierzu bitte an eine zugelassene Fachfirma.