Grenzfeststellung durchführen lassen
Leistungsbeschreibung
Bei einer Grenzbestimmung wird amtlich festgehalten, wo die bestehende Grenze eines Flurstücks vor Ort verläuft. Das hilft, Streitigkeiten mit Nachbarinnen und Nachbarn zu vermeiden und Ihr Eigentum dauerhaft zu sichern.
Grundlage dafür sind die Angaben im Liegenschaftskataster. Dafür werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die Grenzpunkte vor Ort markiert. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte der betroffenen Flurstücke werden zu einem Grenztermin eingeladen. Dort können sie sich über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben und Bedenken äußern. Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten werden von allen öffentlichen Vermessungsstellen einheitlich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster fallen zusätzliche Kosten an.
Die maßgebenden Einflussgrößen für die Abrechnung der Grenzbestimmung und Abmarkung sind insbesondere die Anzahl der Grenzpunkte, der Umfang und die Art der Abmarkung sowie der Bodenwert der betroffenen Flurstücke.