Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ändert sich der (Familien-) Name für Ihre Kinder gleichermaßen, sind die Ausweisdokumente der Kinder mit dem alten Namen ebenfalls ungültig. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Wenn Sie nach der Heirat mit Namenswechsel dringend ein Ausweisdokument mit dem neuen Namen benötigen und eine vorzeitige Beantragung nicht vorgenommen haben, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig und wird sofort ausgestellt.

    Alle regulären Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

  • Voraussetzungen

    • Sie nehmen nach Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen an.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    • bei vorzeitiger Beantragung:
      • Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
        • alter Personalausweis oder Reisepass oder
        • vorläufiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
      • falls vorhanden: gültiger Reisepass oder vorläufiger Reisepass mit dem neuen Namen
        • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
        • beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
        • Bescheinigung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • zwei sorgeberechtigte Elternteile:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Mendig

    Biometrische Lichtbilder können für 6,00 € direkt im Bürgerbüro erstellt werden. 

    Ab Mai 2025 dürfen nur noch Fotos verwendet werden, die im Bürgerbüro oder von verifizierten Fotogeschäften erstellt wurden.

  • Rechtsgrundlage